SV Strassertauben – gegründet 1907 Zuchtverein Strasser-Tauben gegründet 1907
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Erläuterung des Zuchtwartes zur Stirnbreite

Bei der diesjährigen Sonderrichterschulung in Schlotheim wurde unter anderem das Thema Stirnbreite diskutiert. Da zu der Formulierung „von vorne nicht in die Augen sehen“ unterschiedliche Auffassungen entstanden sind, erläutert Zuchtwart Armin Baumgartner diesen Punkt noch einmal im Detail.

Der Standard gibt unter der Rubrik Kopf groß, breit und glatt vor. Die richtige Stirnbreite ist gegeben, wenn man bei der Handbewertung das Tier auf Augenhöhe hält und von vorne über den Schnabelschnitt nach hinten betrachtend den Glaskörper des Auges seitlich sieht.

  • Ist der Glaskörper dabei nicht zu erkennen, muss das Tier nach tierschutzrelevanten Vorgaben ausgeschlossen werden.
  • Steht das Tier dagegen in ruhigem Zustand im Käfig und man erkennt von vorne betrachtend bereits einen Großteil des Glaskörpers, ist zu wenig Stirnbreite gegeben. Eine schmale Stirn führt beim Strasser zum Punktabzug und ist auf der Bewertungskarte in der Mängelspalte einzutragen.

gez. Armin Baumgartner, Zuchtwart — Lintach, 6. September 2026

Die Erläuterung im Original (PDF)