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     Erläuterung zur Musterbeschreibung

 

In der offiziellen Musterbeschreibung sind die Forderungen zu den einzelnen Rassemerkmalen aufgelistet. Die folgenden zusätzlichen Informationen sollen diese etwas detaillierter erläutern. Dabei kann nicht die ganze Problematik eines jeden Farbenschlages erschöpfend behandelt werden. Das würde ein ganzes Buch füllen und den Rahmen dieser Broschüre (Mitgliederjounal) sprengen.

 

Auch als PD-Datei verfügbar, hier ...

 

Gesamteindruck:
„Groß, massig, breit, verhältnismäßig kurz“ sind als Formattribute zu verstehen und bei der Bewertung die vorrangigsten Rassemerkmale. Schwere Tauben sind zwar oft etwas länger, aber die Vergangenheit hat bewiesen, dass Kürze nicht gleichbedeutend mit dem Verlust von Masse sein muss. Die geforderte Mindestgröße muss unbedingt vorhanden sein (ausgenommen einige seltene Farbenschläge) und ist Voraussetzung für die Note „sg“. Unabhängig von messbaren Gewichtsangaben und Zentimetern müssen die geforderten Rasseattribute dem Strasser eine harmonische Gesamterscheinung verleihen. Die zur Zeit in den Hauptfarbenschlägen als Spitzentiere herausgestellten Strasser präsentieren die richtige Größe und sollten auf breiter Basis angestrebt werden. Übertriebene Anforderungen an die Größe sind abzulehnen. Das führt zur Beeinträchtigung der rassischen Eleganz, körperlichen Harmonie und Zuchtfähigkeit. Auch die Täubinnen müssen die geforderte Körpergröße aufweisen, dabei aber unbedingt einen weiblichen Gesamteindruck vermitteln. Überstarke Täubinnen oder sogenannte „Mannweiber“ zeichnen sich selten durch gute Zuchteigenschaften aus und sind nicht unser Zuchtziel. Andererseits sind Täubinnen mit zu wenig Körpermasse ungeachtet sonstiger Vorzüge keine gute Grundlage für eine erfolgreiche Zucht, da die mangelnde Körpergröße zwangsläufig als Erbgut an künftige Generationen weitergegeben wird. Die Form ist beim Strasser als wichtigstes Rasseattribut zu sehen. Diesbezügliche Abweichungen vom Ideal haben mehr Einfluss auf die Bewertungsnote (Notenfindung) als andere Rassemerkmale.

Kopf:
Aus „groß und breit“ ergibt sich zwangsläufig die Forderung nach einem starken Strasserkopf. Diese war für einen Täuber auch von jeher unumstritten. Zu einem starken Täuber, wie er im Standard gefordert wird, gehört auch ein starker Strasserkopf, wenn er in seiner Gesamterscheinung einen harmonischen und männlichen Gesamteindruck vermitteln soll. Täuber mit mangelnder Stirnfülle und (oder) -breite sowie zu kleinen Köpfen (Täubinnenkopf) sind zurückzusetzen. Gut gerundet ist nicht als Forderung nach einem runden Kopf (wie z. B. beim King) zu verstehen. Ein etwas längerer (nicht langer) Scheitel lässt auch mehr Kopfsubstanz zu. Dabei muss aber stets eine leichte Kopfrundung mit ausreichend Substanz über dem Auge, also ohne Kopfplatte, gegeben sein. Unerwünscht ist ein ausgewölbter Nacken („Hengstnacken“). Auch bei der Täubin muss ein starker zum Körper passender Kopf gefordert werden, der aber nicht männlich wirken darf und durch seinen femininen Ausdruck nie einen Zweifel am weiblichen Geschlecht aufkommen lässt. Es ist falsch und gegen alle Vererbungsgesetze, wenn man meint, man könne über Generationen aus Täubinnen, denen es an Körpervolumen und Kopfsubstanz fehlt, Täuber oder auch Täubinnen mit ausreichender Körper- und Kopfgröße züchten. Um allen Missverständnissen vorzubeugen hier nochmals die klare Aussage: „Übergroße Täubinnen, die von der Körper- und Kopfgröße einen maskulinen Eindruck vermitteln, stellen wegen ihrer mangelnden Zuchteigenschaften nicht unser Ideal dar“. Andererseits sind kräftige Täubinnen mit einem zum Körper passenden starken Kopf hervorragendes Zuchtgut, wenn bei der Zuchtauswahl auch konsequent nach Zuchtfreudigkeit selektiert wird.

Augen:
Aus der Bezeichnung „rot bis orangerot“ ergibt sich ein gewisser Spielraum. Das rubinrote Auge ist auf keinen Fall das anzustrebende Ziel. Selbstverständlich werden Tiere mit dieser Augenfarbe nicht gestraft und können auch zur Höchstnote kommen. Züchterisch wirft es jedoch erhebliche Probleme auf. Zwei mit diesem „Vorzug“ ausgestattete Partner bringen in der Nachzucht nicht selten Augenfehler in allen Variationen. Tiere mit grünlicher, bräunlicher oder matter Augenfarbe können nicht über die Note „g“ 92 Pkt. kommen. Ebenso sind Tiere mit gelben Augen – obwohl für die Zucht unter Umständen hervorragend geeignet –, also ohne genügend roten Farbstoff in der Iris, zu beurteilen. Dunkle und gebrochene Augen (unterbrochene Iris) haben die Note „u“ 0 Pkt. zur Folge. Unsaubere Iriden (kleine Augenpünktchen) lassen höchstens noch ein „g“ 92 Pkt. zu. Auch Tiere mit verformten Pupillen sind zurückzusetzen. Augenschirme oder hängende Augenlider sollten je nach Intensität bei der Kritikgestaltung berücksichtigt werden und sind unter Umständen von der Note „sg“ auszuschließen.

Augenrand:
Der Augenrand soll schmal und farblich den einzelnen Farbenschlägen angepasst sein, ausgenommen sind die Roten und Gelben, die hellfleischfarbige Augenränder haben. Bei den blauen Farbenschlägen soll der Augenrand mindestens mausgrau (ein dunkleres grau oder taubenblau ist vorteilhafter), bei den Schwarzen nahezu schwarz sein. Helle Augenränder schließen von der Note „sg“ aus. Deutlich rote Augenränder haben bei allen Farbenschlägen die Note „b“ 90 Pkt. zur Folge. Es ist jedoch zu beachten, das vor allem bei den Roten und
Gelben, aber vereinzelt auch bei anderen Farbenschlägen, bei der Handbewertung durch Erregung kurzfristig ein leicht rötlicher Anflug im Augenrand auftreten kann. Nachsichtig sind zur Zeit noch Rote, Gelbe und Schwarze in weißbindig und gesäumt zu beurteilen. Weiterhin ist zu beachten, dass der Augenrand bei Alttieren von Jahr zu Jahr gröber und heller wird (Ausnahmen sind züchterische Kostbarkeiten).

Schnabel:
Der Schnabel soll kräftig entwickelt, nicht zu lang, natürlich geformt, an der Spitze leicht gebogen sein und gut schließen. Untypisch ist eine stark nach unten gerichtete Schnabelhaltung (niedergesichtig) oder auch ein stark nach oben gerichteter Schnabelsitz (Möwenschnabel). Hellhornfarbige Schnäbel (gelbfahl, gelbfahl-gehämmert oder gelbfahldunkel-gehämmert) neigen bei Alttieren nachzudunkeln und sind dann mit dunklen Schnabelstrichen und -flecken entsprechend zurückzusetzen. Bei Rot und Gelb sollten Jungtiere mit Schnabelflecken nicht zur Note „sg“ kommen, dagegen ist diese Note bei kleinen dunklen Strichelchen noch möglich. Alttiere mit Schnabelflecken höchstens bis „sg“ 94 Pkt., mit kleinen Strichelchen bis „sg“ 95 Pkt.. Leicht angelaufene Warzen lassen beim Jungtier noch ein „sg“ zu, beim Alttier jedoch nicht. Toleranz bei der Bewertung der Schnabelfarbe ist zur Zeit noch bei den Roten und Gelben in weißbindig und gesäumt angebracht. Ein wulstartig breit wirkender Unterschnabelansatz sollte unbedingt in die Kritikgestaltung einfließen und schließt von der Note „sg“ aus wenn er nicht mehr schließt.

Hals:
Der mittellange Hals soll kräftig und harmonisch im Übergang von den Schultern zum Kopf sein. Daraus ergibt sich, das dünne, lange und „Schwanenhälse“ unerwünscht sind. Das Nackengefieder muss fest und glatt sein, keinesfalls rauh. Eine starke Halskrause schließt auf jeden Fall von der Note „sg“ aus. Kleine „Unebenheiten“ oder ein geringer Federspalt sollten als Wunsch formuliert werden.

Brust:
Die Brust muss breit, vorgewölbt und voll sein und kann diese Forderung nur in Verbindung mit genügend Schulterbreite erfüllen. Die gewünschte Brustfülle ist gegeben, wenn ein von der Schnabelspitze gedachtes Lot die Brustrundung berühren würde. Brustfülle ist aber nicht gleichbedeutend mit Brusttiefe. Daher ist darauf zu achten, dass die Brust auch genügend tief getragen wird. Tiere mit stark angezogener Brust, in der Züchtersprache auch „Schwanzreiter“ genannt, können trotz sonstiger Vorzüge nicht zum „sg“ kommen. Schmalbrüstige Tiere können nicht über die Note „b“ hinauskommen. Bei den seltenen Farbenschlägen (dazu gehören die Fahlen nicht mehr), insbesondere Weißbindig, Geschuppt und Gesäumt, sind die Anforderungen in diesem Punkt mit der Größe der Tauben abzustimmen.

Rücken:
Von oben betrachtet sollte ein sehr guter Strasser eine Birnenform zeigen. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Schulterbreite. Von den Schultern an verjüngen sich die seitlichen Linien und gehen in den breiten Rücken und den gleich breiten Schwanz über, ohne am Bürzel einzuschnüren. Tiere, die nur wenig mehr Schulter- als Rückenbreite zeigen, also fast wie ein Rechteck wirken, mangelt es auch an Brustbreite. Die Rückenlinie ist leicht abfallend und weder gewölbt (Fischrücken) noch hohl. Mangelnder Rückenschluss, der durch eine lose Flügelhaltung oder ungenügend ausgebildete Federn des Afterflügels hervorgerufen wird, kann unter Umständen (mangelhafte Rückendeckung) von der Note „sg“ ausschließen.

Flügel:
Die Handschwingen sollen kräftig, breit und nicht zu lang sein. Wenn das Schwanzende die Flügelspitze nur wenig überragt, ist das nicht unbedingt ein Indiz für Kürze. Unerwünscht lange Handschwingen können ein optisch völlig falsches Bild vermitteln. Die Flügellage wird straff und auf dem Schwanze ruhend gefordert. Säbelschwingen und Stülpflügel (fehlerhaft aufgestülpte, nach oben gerichtete und dadurch den Unterrücken nicht deckende Armschwingen) schließen von der Note „sg“ aus. Noch nicht gemauserte Nestschwingen sind nicht als Mangel einzustufen. Weiße Federchen an den unterflügeln werden nicht gestraft, solange diese nicht von außen sichtbar auf den Flügelbug übergreifen. Das Flügelschild soll möglichst breit und tief, ja fast rund sein. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt wird, ist auch die geforderte Körpertiefe gegeben. Strasser mit einem schmalen langen Flügelschild, zeigen nie die gewünschte Strasserform. Beim Strasser werden beidseitig jeweils 10 Handschwingen verlangt. Ein- oder beidseitig 9 oder 11 Handschwingen schließen von der Note „sg“ aus. Eine im normalen Mauserverlauf fehlende Schwinge sollte bei der Bewertung nicht negativ gesehen werden.

Schwanz:
Der Rückenlinie folgend überragt der Schwanz die Schwingen nur etwas. Er sollte nicht breiter sein als der Unterrücken und keinesfalls fächern (vornehmlich Schwanzreiter zeigen dieses Übel). Die Schwanzfederlage wird geschlossen sowohl von oben (kein Spalt- oder Dachschwanz) als auch von der Seite betrachtet (kein „aufblättern“) verlangt. Von den 12 Schwanzfedern sind bei den blauen Farbenschlägen die äußeren (Ortfedern) an den Außenfahnen aufgehellt. Vor allem bei den Roten und Gelben findet man oft Tiere mit aufgehellten Ortfedern. Dieses ist ein sicheres Indiz für Einkreuzungen, die zur Qualitätsverbesserung sinnvoll sein können und bis auf Weiteres, je nach Intensität, eine Einstufung bis zum „sg“ 95 Pkt. zulassen.

Läufe:
Die Forderung nach einem tiefen Stand setzt kurze Läufe voraus, die außerdem kräftig sein sollten. Zu einer breiten kräftigen Taube gehört auch ein breiter Stand. Eine zu enge Laufstellung und eine mehr oder weniger starke Fußbefiederung ist bei der Kritikgestaltung zu berücksichtigen und bei der Bewertung entsprechend zurückzusetzen. Ein zu tiefer Stand („Bodenhocker“) ist nicht rassetypisch. Wenn ein Strasser sich in Positur stellt und der Ring ist gerade noch zu sehen, dann ist die richtige Standhöhe gegeben. Wenn die Farbe der Zehennägel der Schnabelfarbe angepasst ist, dann vervollständigt das die harmonische Gesamterscheinung unserer Strasser. Nach dem Beschluss des BZA (Bundes-Zuchtausschuss) werden an die Farbe der Zehennägel keine Anforderungen mehr gestellt. So können auch künftig Strasser mit verschieden farbigen Zehennägeln zur Höchstnote kommen.

Gefieder:
Wie so oft ist der goldene Mittelweg meistens der Richtige. Ein weicheres loses Gefieder trägt zwar erheblich zur Abrundung der Form bei, präsentiert sich aber meistens in Verbindung mit einem losen Brust-, Keil- und Nackengefieder. In Extremfällen wird das Gefieder so gespreizt, das so ein Strasser auch als Federsteller bezeichnet oder mit einem Igel verglichen wird. Dieses ist hart zu strafen und schließt von der Note „sg“ aus. Nicht selten täuschen solche Tiere auch eine nicht vorhandene Masse vor (Blender). Erstrebenswert ist eine nicht zu lange aber breite Feder, die nicht zu weich ist. Die heutigen Spitzentiere beweisen eindeutig, dass eine vollendete Form auch mit einer glatt anliegenden Feder erreichbar ist. Andrerseits sollte man sich jedoch auch vor übertriebenen Forderungen hüten; denn eine zu straffe Feder würde die harmonisch abgerundeten Formen beeinträchtigen. Daher sollten wir auch kein festes sondern ein glatt anliegendes Gefieder fordern. Bei den Roten und Gelben zeigt sich ein weiteres Problem, das in der Züchtersprache als „haarige Feder“ bezeichnet wird. Diese tritt verstärkt auf, wenn besonders auf eine dunkle satte Farbe hin gezüchtet wird, und zeigt sich dann im Extremfall auf dem ganzen Flügelschild mit zunehmender Intensität in Bindenbereich.

Zeichnung:
Die Körpergrundfarbe ist weiß. Der Kopf und ein mittelgroßer Latz sowie Flügel, Rücken, Schwanzdecken, Schwanz und Unterschwanz (Keil) sind farbig. Farbige Unterschenkel – bei den Lackfarben von außen sichtbar –, sollten sich zwar auf eine möglichst kleine Federpartie beschränken (auch Hosen genannt), sind erlaubt. Die farbige Zeichnung, die allgemein als „Strasserzeichnung“ bekannt ist, sollte in den wesentlichen ins Auge fallenden Abgrenzungen korrekt sein. Das „Putzen“ ist beim Strasser erlaubt und somit können kleine farbliche Abweichungen korrigiert werden, wenn dabei keine sichtbaren Lücken entstehen. Dieses hat jedoch sachgemäß zu erfolgen, indem man mit einer Schere die fehlerhaften Federn kurz über der Haut abschneidet. Grobe Zeichnungsfehler wie farbige Flecken in der weißen Grundfarbe, starke Einschnitte in der Kopf- oder Rückenzeichnung, Verlängerung der Zeichnung des Nackens („Zopf“) aber auch ein zu großer oder zu kleiner Latz schließen von der Note „sg“ aus. Tiere mit aufgehellter (vor allem bei den blauen und fahlen Farbenschlägen), teilweise weißer oder gar ganz weißer Rücken- oder Keilfarbe sind je nach Intensität zurückzusetzen. Eine oder gar mehrere weiße Arm- oder Handschwingen sowie Schwanzfedern lassen nur die Note „b“ 90 Pkt. zu.