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Sonderverein der Strassertaubenzüchter Deutschlands

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  DIE STRASSERCHAMPIONS Vergabebedingungen
Erringer

In der Satzung des Sondervereins ist im § 11 "Vergabe von Preisen " festgelegt:


Die Vergabe von Zucht- und Leistungspreisen wird nach ergänzenden Bestimmungen des SV (Anlage) vergeben.
1. Strasserchampion
Die Champion-Vergabe:
a) Die höchste Punktzahl der 5 besten Jungtiere eines Ausstellers der gleichen Farbe beiderlei Geschlechts.
In den Farben:
  ·     blau ohne Binden
  ·     schwarz
  ·     rot
  ·     gelb
b) Die höchste Punktzahl der 4 besten Jungtiere eines Ausstellers der gleichen Farbe beiderlei Geschlechts.
In den Farben:
  ·     blau mit Binden
  ·     blaugehämmert
  ·     rotfahl
  ·     rotfahl gehämmert
  ·     gelbfahl
  ·     gelbfahlgehämmert
c) In den Farbenschlägen erfolgt die Vorgabe auf 4 beste Jungtiere eines Ausstellers beiderlei Geschlechts.
Ferner wurden wegen der geringen Tierzahl einige Farbenschläge zu einer Gruppe wie folgt zusammengeschlossen:
In den Farben:
  ·      blau-weiß geschuppt und hellblau-weiß geschuppt
  ·      schwarzgesäumt
  ·      blau mit weißen Binden, hellblau mit weißen Binden, blaufahl, blaufahl gehämmert,  fahl ohne Binden
  ·      rotgesäumt, gelbgesäumt, rot mit weißen Binden, gelb mit weißen Binden, schwarz mit weißen Binden

2. Auswertung
Die Punktermittlung erfolgt nach dem Bewertungssystem.

3. Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit entscheidet die höchste Qualitätsnote in Verbindung mit der höchsten Auszeichnung des Spitzentieres. Besteht nach Gegenüberstellung aller konkurrierenden Tiere (6 bzw. 4 Tiere) noch Gleichheit, so rangiert 1,0 vor 0,1.